Organisation

Übersicht

wohnenplus ist ein nachhaltiges Mehrgenerationenhaus mit einer partizipativen Verwaltungsstruktur. Die Bewohnenden können sich in verschiedenen Gremien und Betriebsgruppen (Arbeitsgruppen) engagieren.

Der Hausverein

Wir leben und organisieren uns nach den Ideen des Leitbilds von wohnenplus.
Alle Bewohnenden der Stuckimatte wohnenplus sind Mitglied im Hausverein wohnenplus. Voraussetzungen für die Aufnahme in den Hausverein sind:

  • Zustimmung zum Leitbild
  • Wille zur Integration in die Hausgemeinschaft
  • Engagement für die Hausgemeinschaft
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in Betriebsgruppen

Wenn ein Mitglied der Hausgemeinschaft nicht mehr selbständig leben kann, erwarten wir die Bereitschaft umzuziehen. Die Hausgemeinschaft kann kein betreutes Wohnen und keine regelmässigen Pflegeleistungen anbieten.

Der Hausverein wohnenplus organisiert den Betrieb der gemeinschaftlich genutzten Flächen von wohnenplus, dient als Plattform für Mieteranliegen und informiert über Neuigkeiten aus der Vermietungsgruppe und aus den Betriebsgruppen des Hausvereins.

Die Vereinsstatuten und den Selbstverwaltungsvertrag, welcher mit der Verwaltung abgeschlossen wird, können hier angesehen werden:
Selbstverwaltungsvertrag
Vereinsstatuten

Wir organisieren verschiedenartigste, interne und öffentliche gemeinschaftliche Aktivitäten. 

Partizipation

Für BewohnerInnen von wohnenplus gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich am Zusammenleben aktiv zu beteiligen oder zu engagieren. Eine Beteiligung ist nicht zwingend, aber erwünscht.

Betriebsgruppen

Der Betrieb aller gemeinschaftlich genutzten Flächen von wohnenplus wird von Betriebsgruppen betreut. So gibt es möglicherweise eine Betriebsgruppe Conciergerie (Bistro, Laden, Kultur, und Gästezimmer), Werkstatt, Dachterrasse und Aussenraum und so weiter…

Vermietungsreglement

Das Vermietungsreglement regelt wichtige Punkte zur Vermietung von wohnenplus.

Es umfasst Informationen zu den Vergabekriterien, zum Vergabeverfahren, zur Vermietung an Wohngemeinschaften und Cluster-Vereine, Mindestbelegung, zur Untermiete, zu den Spezialzimmern und zur Regelung betreffend Haustieren.

Clusterwohnungen

Grosswohnungen werden an Vereine vergeben.

Nachmiete

Auswahl Nachmieter/innen

Wird eine der Klein- oder Grosswohnungen frei, wird diese durch die Vermietungskommission öffentlich und in einem Newsletter ausgeschrieben und gemäss den Vermietungskriterien vergeben.

Ausgenommen sind die Clusterwohnungen (Grosswohnungen), welche an Vereine vergeben wurden. Die einzelnen Kleinwohnungen des Clusters werden vom Verein, in Absprache mit der Vermietungskommission ausgeschrieben und vergeben.

Kriterien (Reihenfolge: von wichtig bis wünschenswert)

  • Engagementabsicht und Identifikation mit Leitbild
  • Lebensmittelpunkt im wohnenplus
  • Bisheriges Engagement für wohnenplus
  • Solvenz (Deklaration Einkommen, Betreibungsregisterauszug u.a.).
  • Einhalten des Haustierreglements (noch zu erarbeiten)
  • Altersdurchmischung
  • Durchmischung von Lebensformen

mehr zur Belegungsidee und Clusterorganisation

Belegungsleitidee für die Wohnungen

Durch die einfache Formel «Anzahl Zimmer minus eins = Mindestanzahl BewohnerInnen» lässt sich errechnen, wie viele BewohnerInnen jeweils mindestens in einer Wohnung leben dürfen. In einer 3,5-Zimmerwohnung sollten zum Beispiel mindestens zwei Personen wohnen. Die Belegungsdichte und die Namen der Bewohnenden werden jeweils bei der Vermietung und anschliessend alle zwei Jahre durch die Verwaltung erhoben (Selbstdeklaration).
Zuschaltzimmer werden alle zwei Jahre durch die VK neu diskutiert und vergeben.

Organisation Cluster (Vereine)

Bewerbende für eine Clusterwohnung (Grosswohnung) bewerben sich als Kollektiv von mindestens drei Mietparteien. Jede Mietpartei füllt das Interesse-Formular aus und bewirbt sich mit dem Bewerbungsformular (von der Vermietungsgruppe ausgehändigt) auf die gewünschte Kleinwohnung. Auf dem Bewerbungsformular soll unter «Bemerkungen» auf das Kollektiv verwiesen werden. Bis spätestens zwei Monate vor Bezug organisiert sich das Kollektiv als Verein mit Statuten auf Basis der Musterstatuten. Die Kleinwohnungen werden direkt an die einzelnen Vereinsmitglieder vermietet, die gemeinschaftlichen Räume werden zur Mitbenützung ausgewiesen. Alle volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner einer Clusterwohnung sind Vereinsmitglieder im jeweiligen Clusterverein.

Nachmietende

Die Vereine schlagen der Verwaltung die Nachmietenden selbst vor, welche nach Möglichkeit (Solvenz, Leumund, Referenz) berücksichtigt werden. Leerstände sind zu vermeiden. Falls die Vereine keine Nachmietenden aus dem Bekanntenkreis stellen können, hilft die Verwaltung bei der Suche, in dem Sie Inserate schaltet. Die Vereine treffen unter den von der Verwaltung vorgeschlagenen Bewerbenden ihre Wahl. Bei der Auswahl der Nachmietenden soll den Auswahlkriterien gemäss diesem Reglement ebenfalls Beachtung geschenkt werden.

Vermietungsreglement (PDF, Stand 03.08.2020) wohnenplus in Bearbeitung